Subsidaritätsprinzip
Nach dem so genannten Subsidiaritätsprinzip ist immer zu prüfen, auf welcher politischen Ebene eine Entscheidung am besten getroffen und umgesetzt werden kann, sei es die lokale (Stadt, Gemeinde), die regionale (Bundesland), die nationale (Bundesrepublik Deutschland) oder die europäische (EU) Ebene. Ganz genau heißt es dazu in Artikel 5 des EU-Vertrages:
„Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“
Und noch ein Versuch, dieses kompliziert klingende Prinzip zu erklären:
Das Subsidiaritätsprinzip erlaubt es den großen politischen Entscheidungsebenen nur tätig zu werden, wenn die kleineren Ebenen, also die Mitgliedsstaaten, die Bundesländer oder die Kommunen, die Aufgaben nachweislich nicht besser erfüllen könnten. Das heißt im Umkehrschluss, die Europäische Union darf eine Aufgabe nur erfüllen, wenn die Mitgliedsstaaten, die Bundesländer oder die Kommunen damit entweder überfordert sind oder wenn eine Aufgabe auf europäischer Ebene noch viel besser und wirkungsvoller wahrgenommen werden kann.
http://dejure.org/gesetze/EU/5.html
