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100.000 Unterschriften zur Reform der EU-Bürgerinitiative übergeben
15.09.2017 | Newsmeldung | EuropeDirect
Am 30. August 2017 wurden dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, 100.000 Unterschriften übergeben. Bereits Mitte August, zum Ende des Konsultationsverfahrens der Europäischen Bürgerinitiative (EBI), wurden der EU-Kommission über 83.000 Unterschriften für eine grundlegende Reform der EBI gemeinsam mit Democracy International, WeMove Europe und The ECI Campaign überreicht. In dem gemeinsamen Aufruf "Europa in die Hand der Bürger - jetzt!" verlangen die vier Verbände, dass die bürokratischen Hürden gesenkt, Eintragungsbedingungen vereinfacht und der Kompetenzrahmen der EBI vereinfacht wird.
Die EBI ist auf EU-Ebene das einzige Verfahren, mit dem sich Bürger/innen direktdemokratisch zu Sachfragen äußern können. Das Instrument muss nach Ansicht der Organisatoren dringend reformiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Die EBI ist als direktdemokratisches Element auf europäischer Ebene vor fünf Jahren durch den Vertrag von Lissabon installiert worden. Wegen hohen Zugangshürden und ihrem nicht zwingenden Charakter hats sich die EBI mehr und mehr zu einem "zahnlosen Tiger" entwickelt.
Die maßgeblichen Regelungen, die das Funktionieren der EBI bislang verhindern, sind in der EU-Verordnung 211/2011 "über die Bürgerinitiative" festgeschrieben. Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Verordnung kann die EU-Kommission den legislativen Reformprozess in Gang bringen, der dann vom Europa-Parlament und dem Ministerrat entschieden wird.
Mehr Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative, laufenden und abgeschlossenen Verfahren findet man unter: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de
(Quelle: Mehr Demokratie e.V.)
Die EBI ist auf EU-Ebene das einzige Verfahren, mit dem sich Bürger/innen direktdemokratisch zu Sachfragen äußern können. Das Instrument muss nach Ansicht der Organisatoren dringend reformiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Die EBI ist als direktdemokratisches Element auf europäischer Ebene vor fünf Jahren durch den Vertrag von Lissabon installiert worden. Wegen hohen Zugangshürden und ihrem nicht zwingenden Charakter hats sich die EBI mehr und mehr zu einem "zahnlosen Tiger" entwickelt.
Die maßgeblichen Regelungen, die das Funktionieren der EBI bislang verhindern, sind in der EU-Verordnung 211/2011 "über die Bürgerinitiative" festgeschrieben. Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Verordnung kann die EU-Kommission den legislativen Reformprozess in Gang bringen, der dann vom Europa-Parlament und dem Ministerrat entschieden wird.
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Adam-Ries-Straße 16
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