Die EU im Überblick
Zahlen & Fakten
Institutionen
Kommissionsprioritäten
Strategie 2020
Europa Links
Die EU im Erzgebirge
Europa für´s Erzgebirge
Leben im Grenzraum
Städtepartnerschaften
geförderte Projekte
Sachsen in der EU
EU-Programme
Wirtschaft & Infrastruktur
Bildung & Forschung
Transnational
Mobilität
Kultur
Umwelt & Energie
Aktuelles
Neues von der EU
RSS EU-Kommission
Veranstaltungen
Ausschreibungen
Wussten Sie schon?
Was geht noch?
EU-Mythen

200 Millionen Arbeitnehmer in der EU profitieren von neuen EU-Regeln für bessere Mindestschutzstandards
03.08.2019 | Pressemitteilung | EuropeDirect
Die in Kraft getretenen EU-Regeln für transparente Arbeitsbedingungen stärken die Rechte von 200 Millionen Arbeitnehmern. Davon profitieren insbesondere Arbeitnehmer in neuen Arbeitsformen, wie z.B. Arbeitnehmer mit "Nullstundenverträgen" und Hausangestellte, die bisher nicht durch EU-Vorschriften geschützt waren. Sie werden von mehr Transparenz profitieren, indem sie von Anfang an wichtige Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Dazu gehören u.a. eine Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, eine Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist (z. B. Arbeit auf Abruf), Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch für Null-Stunden-Verträge und der Anspruch auf kostenlose obligatorische Fortbildung im Falle der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung einer Fortbildung.
Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland 31.07.2019
Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland 31.07.2019
Ihr Ansprechpartner
Marlen Einhorn
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
E-Mail senden
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
E-Mail senden
