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Fördermittel aus nachhaltiger Stadtentwicklung - Richtlinie beschlossen
20.04.2015 | Newsmeldung | Wirtschaftsservice
Das Kabinett hat in seiner kürzlichen Sitzung die Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 beschlossen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und sind in der aktuellen EU-Förderperiode stärker als bisher auf Energieeffizienz und Umweltfragen, weniger auf reine Infrastrukturprojekte ausgerichtet. Städte und Gemeinden können für Vorhaben der Integrierten Stadtentwicklung und der Integrierten Brachflächenentwicklung Fördermittel der EU beantragen.
Mit der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung werden grundsätzlich Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern bei Projekten zur Stadtentwicklung gefördert. Unterstützung gibt es u. a. bei der Umsetzung baulicher, infrastruktureller und energetischer Maßnahmen. Die Integrierte Stadtentwicklung zielt darauf, die Wohn- und Lebensbedingungen in Städten und Stadtquartieren zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxidausstoßes, zum Erhalt und Schutz der Umwelt sowie zur Armutsbekämpfung.
Bei der Integrierten Brachflächenentwicklung geht es darum, innerstädtische Brachflächen umfassend und nachhaltig zu beseitigen und entstehende Flächen zu revitalisieren. Städte und Gemeinden erhalten eine Förderung beispielsweise für Abbruchmaßnahmen und Flächenrenaturierung, aber auch für Vermessungen, städtebauliche Untersuchungen und Altlastenbeseitigung.
Bei Vorhaben der Integrierten Stadtentwicklung stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 120 Millionen Euro, für Vorhaben der Integrierten Brachflächenentwicklung stehen im gleichen Zeitraum 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Städte und Gemeinden müssen für die Förderung integrierte Handlungskonzepte erstellen. Das Innenministerium entscheidet gemeinsam mit Vertretern der weiteren zuständigen Ressorts sowie dem Städte- und Gemeindetag über die Maßnahmen.
Mit der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung werden grundsätzlich Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern bei Projekten zur Stadtentwicklung gefördert. Unterstützung gibt es u. a. bei der Umsetzung baulicher, infrastruktureller und energetischer Maßnahmen. Die Integrierte Stadtentwicklung zielt darauf, die Wohn- und Lebensbedingungen in Städten und Stadtquartieren zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxidausstoßes, zum Erhalt und Schutz der Umwelt sowie zur Armutsbekämpfung.
Bei der Integrierten Brachflächenentwicklung geht es darum, innerstädtische Brachflächen umfassend und nachhaltig zu beseitigen und entstehende Flächen zu revitalisieren. Städte und Gemeinden erhalten eine Förderung beispielsweise für Abbruchmaßnahmen und Flächenrenaturierung, aber auch für Vermessungen, städtebauliche Untersuchungen und Altlastenbeseitigung.
Bei Vorhaben der Integrierten Stadtentwicklung stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 120 Millionen Euro, für Vorhaben der Integrierten Brachflächenentwicklung stehen im gleichen Zeitraum 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Städte und Gemeinden müssen für die Förderung integrierte Handlungskonzepte erstellen. Das Innenministerium entscheidet gemeinsam mit Vertretern der weiteren zuständigen Ressorts sowie dem Städte- und Gemeindetag über die Maßnahmen.
Ihr Ansprechpartner
Marlen Einhorn
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
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