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NUTS-Verordnung: Parlament stimmt kleinteiliger territorialer Klassifizierung zu
29.11.2017 | Newsmeldung | EuropeDirect
Am 14. November 2017 stimmte das Europäische Parlament per Entschließung für eine Erweiterung der sog. NUTS-Verordnung (EG) Nr. 1059/2013. Die Kommission hatte Anfang des Jahres einen Vorschlag unterbreitet, die bisherige räumliche Klassifizierung Europas um eine kleinteiligere Untersuchungseinheit zu ergänzen. Mit der Erweiterung werden die bereits von EUROSTAT verwendeten territorialen Typologien, welche anhand von rasterbasierten Bevölkerungsberechnungen ermittelt werden, nun auch rechtlich anerkannt.
Auf NUTS-3-Ebene - dies entspricht den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten - werden Stadt-Land-Typologien, Metropol- und Küstentopologien eingeführt. Auf der kleineren Einheit LAU (Lokale Verwaltungseinheiten, LAU 2 entspricht den Gemeinden) wird zukünftig der Verstädterungsgrad und die Einteilung in funktionale städtische Gebiete und Küstengebiete genutzt werden. Insbesondere der Verstädterungsgrad, der für eine europaweit einheitliche Definition von "Stadt" genutzt werden soll, hatte für Diskussionen gesorgt. Kritiker befürchten zudem, dass die Typologien nicht nur für kleinteiligere Analysen der Entwicklung von Regionen, sondern künftig auch für eine räumlich differenziertere Fördermittelverteilung genutzt werden. Das Parlament änderte den Kommissionsvorschlag letztlich kaum, fügte sicherheitshalber aber ein, dass diese statistischen Typologien einer Festlegung von Bereichen für künftige Maßnahmen der EU nicht vorgreifen. Per Durchführungsrechtsakt wird die Kommission in einem nächsten Schritt einheitliche Bestimmungen festlegen, wie die neuen Typologien den LAU- und NUTS-3-Ebenen zugeordnet und damit die bisherigen NUTS-Klassifikationen ergänzt werden.
(Quelle: Brüssel aktuell 40/2017)
Auf NUTS-3-Ebene - dies entspricht den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten - werden Stadt-Land-Typologien, Metropol- und Küstentopologien eingeführt. Auf der kleineren Einheit LAU (Lokale Verwaltungseinheiten, LAU 2 entspricht den Gemeinden) wird zukünftig der Verstädterungsgrad und die Einteilung in funktionale städtische Gebiete und Küstengebiete genutzt werden. Insbesondere der Verstädterungsgrad, der für eine europaweit einheitliche Definition von "Stadt" genutzt werden soll, hatte für Diskussionen gesorgt. Kritiker befürchten zudem, dass die Typologien nicht nur für kleinteiligere Analysen der Entwicklung von Regionen, sondern künftig auch für eine räumlich differenziertere Fördermittelverteilung genutzt werden. Das Parlament änderte den Kommissionsvorschlag letztlich kaum, fügte sicherheitshalber aber ein, dass diese statistischen Typologien einer Festlegung von Bereichen für künftige Maßnahmen der EU nicht vorgreifen. Per Durchführungsrechtsakt wird die Kommission in einem nächsten Schritt einheitliche Bestimmungen festlegen, wie die neuen Typologien den LAU- und NUTS-3-Ebenen zugeordnet und damit die bisherigen NUTS-Klassifikationen ergänzt werden.
(Quelle: Brüssel aktuell 40/2017)
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