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Novellierung der Förderrichtlinie "Weltoffenes Sachsen"
17.03.2017 | Newsmeldung | EuropeDirect
In der Sitzung vom 7. März hat das Sächsische Kabinett die Novellierung der Förderrichtlinie des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen – für Demokratie und Toleranz“ (WOS) beschlossen. Neben dem Abbau von Antragshürden für kleinere Initiativen und der Verlängerung der Förderdauer auf bis zu drei Jahre wird im Zuge der Novellierung ein eigenständiger WOS-Beirat gegründet. Dieser Beirat – bestehend aus Mitgliedern des Landtages, Vertretern von Zivilgesellschaft und Wissenschaft - tagte erstmals und unter dem Vorsitz von Integrationsministerin Petra Köpping und Innenminister Markus Ulbig am 13. März 2017.Für die Durchführung von Projekten im Rahmen des WOS stehen im Doppelhaushalt 2017/18 jährlich rund vier Millionen Euro zur Verfügung.
Für die erste Antragsfrist 2017 sind insgesamt rund 125 Anträge mit einem Antragsvolumen von über 5,5 Millionen Euro eingegangen. Im Zuge der Novellierung wurden auch ein neues Logo für das Landesprogramm sowie die Internetseite www.weltoffenes.sachsen.de entwickelt. Dort können ab sofort alle Informationen u. a. zur Antragstellung, zu den geförderten Projekten und dem WOS-Beirat abgerufen werden. www.weltoffenes.sachsen.de
(Quelle: Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
Für die erste Antragsfrist 2017 sind insgesamt rund 125 Anträge mit einem Antragsvolumen von über 5,5 Millionen Euro eingegangen. Im Zuge der Novellierung wurden auch ein neues Logo für das Landesprogramm sowie die Internetseite www.weltoffenes.sachsen.de entwickelt. Dort können ab sofort alle Informationen u. a. zur Antragstellung, zu den geförderten Projekten und dem WOS-Beirat abgerufen werden. www.weltoffenes.sachsen.de
(Quelle: Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
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Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
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