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Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
Das tut die EU für mich....
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Juli-Dezember 2020
Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union
EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Aktuelles
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Abkommen für grenzüberschreitende Notfallrettung
26.11.2015 | Newsmeldung | EuropeDirect
Sachsens Innenminister Markus Ulbig hat zusammen mit den drei Regionspräsidenten der tschechischen Bezirke Karlovy Vary (Karlsbad), Liberec (Reichenberg) und Usti nad Labem (Aussig) die engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Notfallrettung vereinbart. Dazu wurde in Karlsbad ein entsprechendes Kooperationsabkommen unterzeichnet.
Die neue Vereinbarung optimiert die Notfallrettung der Bevölkerung im Grenzgebiet. Mit ihr werden künftig Rettungseinsätze in einem Streifen von jeweils etwa fünf Kilometern beidseitig der sächsisch-tschechischen Grenze möglich. Wenn nicht ausreichend eigene Rettungskapazitäten zur Verfügung stehen, kann die für den Einsatz zuständige Leitstelle ohne Umwege die Partnerleitstelle des anderen Landes um Hilfe ersuchen.
Besondere Relevanz entfaltet das Abkommen bei Naturkatastrophen, Unfällen oder der Bewältigung anderer Schadensereignisse mit zahlreichen Verletzten. Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Ihr vorausgegangen ist ein deutsch-tschechisches Rahmenabkommen das am 4. April 2013 in Plzen (Pilsen) unterzeichnet wurde. Es regelt die Grundsätze für den Einsatz von Rettungskräften auf dem jeweils anderen Staatsgebiet.
Quelle: deutsch-tschechische Presseagentur (DTPA)
Die neue Vereinbarung optimiert die Notfallrettung der Bevölkerung im Grenzgebiet. Mit ihr werden künftig Rettungseinsätze in einem Streifen von jeweils etwa fünf Kilometern beidseitig der sächsisch-tschechischen Grenze möglich. Wenn nicht ausreichend eigene Rettungskapazitäten zur Verfügung stehen, kann die für den Einsatz zuständige Leitstelle ohne Umwege die Partnerleitstelle des anderen Landes um Hilfe ersuchen.
Besondere Relevanz entfaltet das Abkommen bei Naturkatastrophen, Unfällen oder der Bewältigung anderer Schadensereignisse mit zahlreichen Verletzten. Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Ihr vorausgegangen ist ein deutsch-tschechisches Rahmenabkommen das am 4. April 2013 in Plzen (Pilsen) unterzeichnet wurde. Es regelt die Grundsätze für den Einsatz von Rettungskräften auf dem jeweils anderen Staatsgebiet.
Quelle: deutsch-tschechische Presseagentur (DTPA)
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09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
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