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Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
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Bessere Marktchancen für Landwirte und Lebensmittelproduzenten
11.03.2019 | Newsmeldung | EuropeDirect
Handelsriesen soll es in Zukunft schwerer gemacht werden, Landwirte bei Preisverhandlungen unter Druck zu setzen. Am Donnerstag (14.3.) stimmt das Europäische Parlament in Straßburg über ein Gesetz ab, das unlauteren Handel in der Lebensmittelversorgungskette verhindern soll. Geschäftsbedingungen für Bauern und andere Lebensmittelproduzenten sollen fairer werden.
„In diesem Kampf zwischen David und Goliath müssen wir die Schwächsten in der Lieferkette stärken, um Fairness, gesündere Lebensmittel und grundlegende Rechte zu gewährleisten. Wir arbeiten weiter hart daran, Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassenden Zugang zu hochwertigen EU-Produkten zu ermöglichen“, sagt der Europaabgeordnete und Berichterstatter Paolo De Castro (S&D, IT).
Feste Absprachen gültig machen
Hersteller von Lebensmitteln sollen das Recht bekommen, einen Liefervertrag von großen Handelsunternehmen verlangen zu können. So wären sie abgesichert, wenn der Handelskonzern die Größe der Bestellung im Nachhinein ändern oder bestellte Waren nicht mehr annehmen würde. Das Weitergeben von vertraulichen Informationen, wie beispielsweise von Lieferverträgen, soll ebenfalls verboten werden. Damit soll verhindert werden, dass große Handelskonzerne Absprachen treffen und die Preise kontrollieren können.
Weiterhin bleibt es möglich, dass Handelsketten von ihren Lieferanten besonders strenge Auflagen für Tier- und Umweltschutz einfordern. Dies muss aber im Vorfeld mit den Lieferanten vereinbart werden und darf nicht kurzfristig und einseitig eingefordert werden, um etwa die Einkaufspreise zu drücken.
Das neue Gesetz sieht nicht nur Verbote vor. Die Lebensmittelhersteller sollen Beschwerden künftig dort einreichen können, wo sie niedergelassen sind. Die jeweiligen Behörden müssen daraufhin Untersuchungen starten und gegebenenfalls Sanktionen verhängen. Die Abgeordneten sprechen sich ebenso dafür aus, dass die Konzerne Produkte nicht unter dem Kaufpreis anbieten und von den Lieferanten den entsprechenden Geldverlust zurückverlangen dürfen.
Der Zusammenschluss zu Einkaufsgemeinschaften wird weiterhin möglich sein. Die Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette wird in der Bevölkerung positiv bewertet. Bei einer EU-weiten Umfrage im Februar haben sich 88 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen die Rechte der Landwirte zu stärken.
Europäische Kommission, Verbindungsbüro in Dtl.: März 2019
„In diesem Kampf zwischen David und Goliath müssen wir die Schwächsten in der Lieferkette stärken, um Fairness, gesündere Lebensmittel und grundlegende Rechte zu gewährleisten. Wir arbeiten weiter hart daran, Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassenden Zugang zu hochwertigen EU-Produkten zu ermöglichen“, sagt der Europaabgeordnete und Berichterstatter Paolo De Castro (S&D, IT).
Feste Absprachen gültig machen
Hersteller von Lebensmitteln sollen das Recht bekommen, einen Liefervertrag von großen Handelsunternehmen verlangen zu können. So wären sie abgesichert, wenn der Handelskonzern die Größe der Bestellung im Nachhinein ändern oder bestellte Waren nicht mehr annehmen würde. Das Weitergeben von vertraulichen Informationen, wie beispielsweise von Lieferverträgen, soll ebenfalls verboten werden. Damit soll verhindert werden, dass große Handelskonzerne Absprachen treffen und die Preise kontrollieren können.
Weiterhin bleibt es möglich, dass Handelsketten von ihren Lieferanten besonders strenge Auflagen für Tier- und Umweltschutz einfordern. Dies muss aber im Vorfeld mit den Lieferanten vereinbart werden und darf nicht kurzfristig und einseitig eingefordert werden, um etwa die Einkaufspreise zu drücken.
Das neue Gesetz sieht nicht nur Verbote vor. Die Lebensmittelhersteller sollen Beschwerden künftig dort einreichen können, wo sie niedergelassen sind. Die jeweiligen Behörden müssen daraufhin Untersuchungen starten und gegebenenfalls Sanktionen verhängen. Die Abgeordneten sprechen sich ebenso dafür aus, dass die Konzerne Produkte nicht unter dem Kaufpreis anbieten und von den Lieferanten den entsprechenden Geldverlust zurückverlangen dürfen.
Der Zusammenschluss zu Einkaufsgemeinschaften wird weiterhin möglich sein. Die Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette wird in der Bevölkerung positiv bewertet. Bei einer EU-weiten Umfrage im Februar haben sich 88 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen die Rechte der Landwirte zu stärken.
Europäische Kommission, Verbindungsbüro in Dtl.: März 2019
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09456 Annaberg-Buchholz
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