Die EU im Überblick
Zahlen & Fakten
Institutionen
Kommissionsprioritäten
Strategie 2020
Europa Links
Die EU im Erzgebirge
Europa für´s Erzgebirge
Leben im Grenzraum
Städtepartnerschaften
geförderte Projekte
Sachsen in der EU
EU-Programme
Wirtschaft & Infrastruktur
Bildung & Forschung
Transnational
Mobilität
Kultur
Umwelt & Energie
Aktuelles
Neues von der EU
RSS EU-Kommission
Veranstaltungen
Ausschreibungen
Wussten Sie schon?
Was geht noch?
EU-Mythen

Gemeinsam für eine Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 2025!
Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
Das tut die EU für mich....
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
Juli-Dezember 2020
Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union
EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Bestellung
zum Download (pdf 3.9 MB)
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Aktuelles
... direkt aus Brüssel
... aus der Region
EU-Programm für Obst, Gemüse und Milch folgt ab 1. August 2017 auf das EU-Schulmilchprogramm
05.07.2017 | Newsmeldung | EuropeDirect
Milch ist gesund.- das weiß bereits jedes Kind. Milch enthält fast alle Nährstoffe, die Kinder gerade in der Wachstumsphase brauchen und ist daher für eine ausgewogene Ernährung unentbehrlich. Die Europäische Union fördert den Absatz von Milch und Milchprodukten in KIndergärten und Schulen durch die Schulmilchbeihilfe.
Welche Produkte werden gefördert?
* Vollmilch oder teilentrahmte Milch
* Milchmischgetränke (Kakao, Vanille, ...) aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch
* Joghurt aus Vollmilch
Die Höchstmenge an beihilfefähiger Schulmilch beträgt pro Kind/ Schüler am Tag 0,25l.
Wieviel kostet die Schulmilch?
Um sicherzustellen, dass sich die Beihilfe auf den von den Schülern zu zahlenden Kaufpreis auswirkt, werden für die Schulmilch Höchstabgabepreise festgelegt. Diese Preise dürfen heim Verkauf unter-, aber nicht überschritten werden. Die Höchstabgabepreise sind in den Schulen und KIndergärten durch Aushänge bekannt zu geben.
Woher können Schulen Schulmilch beziehen?
Die Belieferung mit Schulmilch erfolgt durch zugelassene Schulmilchlieferanten. An diese wird auch die Schulmilchbeihilfe ausgazahlt. Bevor eine Einrichtugn Schulmilch beziehen kann, ist ein Antrag auf Zulassung zum Bezug von Schulmilch auszufüllen und bei einem zugelassenen Lieferanten einzureichen.
Was ist noch zu beachten?
Die Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm ist in den Schulen und Kindergärten durch ein Poster (A3) anzuzeigen. Dieses ist dauerhaft am Eingang der Einrichtung anzubringen. Das Poster kann über den zuständigen Schulmilchlieferanten bezogen oder auf der entsprechenden Programmseite https://www.smul.sachsen.de/foerderung/6588.htm heruntergeladen und ausgedruckt werden.
(Quelle: www.sachsen.de)
Welche Produkte werden gefördert?
* Vollmilch oder teilentrahmte Milch
* Milchmischgetränke (Kakao, Vanille, ...) aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch
* Joghurt aus Vollmilch
Die Höchstmenge an beihilfefähiger Schulmilch beträgt pro Kind/ Schüler am Tag 0,25l.
Wieviel kostet die Schulmilch?
Um sicherzustellen, dass sich die Beihilfe auf den von den Schülern zu zahlenden Kaufpreis auswirkt, werden für die Schulmilch Höchstabgabepreise festgelegt. Diese Preise dürfen heim Verkauf unter-, aber nicht überschritten werden. Die Höchstabgabepreise sind in den Schulen und KIndergärten durch Aushänge bekannt zu geben.
Woher können Schulen Schulmilch beziehen?
Die Belieferung mit Schulmilch erfolgt durch zugelassene Schulmilchlieferanten. An diese wird auch die Schulmilchbeihilfe ausgazahlt. Bevor eine Einrichtugn Schulmilch beziehen kann, ist ein Antrag auf Zulassung zum Bezug von Schulmilch auszufüllen und bei einem zugelassenen Lieferanten einzureichen.
Was ist noch zu beachten?
Die Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm ist in den Schulen und Kindergärten durch ein Poster (A3) anzuzeigen. Dieses ist dauerhaft am Eingang der Einrichtung anzubringen. Das Poster kann über den zuständigen Schulmilchlieferanten bezogen oder auf der entsprechenden Programmseite https://www.smul.sachsen.de/foerderung/6588.htm heruntergeladen und ausgedruckt werden.
(Quelle: www.sachsen.de)
Ihr Ansprechpartner
EUROPE DIRECT Informationszentrum Erzgebirge
Marlen Einhorn
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
E-Mail senden
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
E-Mail senden
Folgen Sie uns auf Facebook!

