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Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
Das tut die EU für mich....
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
Juli-Dezember 2020
Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union
EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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EuGH-Richter stärken Verbrauchern den Rücken: Entschädigungsanspruch auch bei Flugverspätungen außerhalb der EU bestätigt.
12.07.2019 | Pressemitteilung | EuropeDirect
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Passagiere bei einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der Europäischen Union Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn die Flugverbindung nicht von einer europäischen Airline durchgeführt wurde. Wichtig ist, dass die gesamte Flugverbindung, inklusive Zwischenstopps, einheitlich bei einer europäischen Fluggesellschaft gebucht wurde und der Flug in der EU beginnt oder endet.
„Wir begrüßen dieses Urteil. Es bestätigt unsere Rechtsauffassung und unsere Vorgehensweise bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fluggast-Beschwerden", sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).
Das EVZ Deutschland hilft Flugpassagieren bei Problemen mit Airlines in Europa. Mit dem kostenlosen Tool „So helfen Sie sich selbst", das seitens des EVZ entwickelt wurde, können Passagiere individuelle Musterbriefe erstellen und ihre Fluggastrechte mit wenigen Klicks bei der Airline geltend machen.
„Wir begrüßen dieses Urteil. Es bestätigt unsere Rechtsauffassung und unsere Vorgehensweise bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fluggast-Beschwerden", sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).
Das EVZ Deutschland hilft Flugpassagieren bei Problemen mit Airlines in Europa. Mit dem kostenlosen Tool „So helfen Sie sich selbst", das seitens des EVZ entwickelt wurde, können Passagiere individuelle Musterbriefe erstellen und ihre Fluggastrechte mit wenigen Klicks bei der Airline geltend machen.
Ihr Ansprechpartner
EUROPE DIRECT Informationszentrum Erzgebirge
Marlen Einhorn
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
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