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Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
Das tut die EU für mich....
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Juli-Dezember 2020
Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union
EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Grenzenloser Filmzugriff
13.02.2017 | Newsmeldung | EuropeDirect
Verbraucher können auf Reisen in Europa bald auf ihre Filme oder Videospiele uneingeschränkt zugreifen. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission am Dienstagabend geeinigt. „Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können“, sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht.
Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim – wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Um das Wohnsitzland eines Kunden festzustellen, sollen sich die Anbieter zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen können. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten. Der Bezahlsender Sky reagierte positiv. „Wir freuen uns, dass unsere Kunden - aus all unseren Märkten – ihre Inhalte über unsere mobilen TV-Plattformen zukünftig überall in Europa ansehen können“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Die Video-Sparte von Amazon in Europa war nach eigenen Angaben „von jeher ein starker Verfechter dieser Änderung“. Sie komme direkt den Kunden zugute, betonte Jay Marine, Vizepräsident von Amazon Video Europa. Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch sogenanntes Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.
(Quelle: DPA)
Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim – wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Um das Wohnsitzland eines Kunden festzustellen, sollen sich die Anbieter zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen können. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten. Der Bezahlsender Sky reagierte positiv. „Wir freuen uns, dass unsere Kunden - aus all unseren Märkten – ihre Inhalte über unsere mobilen TV-Plattformen zukünftig überall in Europa ansehen können“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Die Video-Sparte von Amazon in Europa war nach eigenen Angaben „von jeher ein starker Verfechter dieser Änderung“. Sie komme direkt den Kunden zugute, betonte Jay Marine, Vizepräsident von Amazon Video Europa. Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch sogenanntes Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.
(Quelle: DPA)
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