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Stand / Druckdatum: 30.12.2020

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Gemeinsam für eine Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 2025!

Re-open EU

...ein Service der Europäischen Kommission

Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.

Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.





 
 
https://reopen.europa.eu/de

Das tut die EU für mich....

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Juli-Dezember 2020

Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union

Fragen und Antworten EU

EU Zeit 1/2020

Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen

 
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.

Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


 
 
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Missbrauch von Reisedokumenten soll erschwert werden

17.01.2017 | Newsmeldung  | EuropeDirect

Damit Kriminelle und Terroristen nicht unerkannt mit gefälschten Reisedokumenten in der EU unterwegs sein können, sollen die Mitgliedsstaaten mehr gegen den Missbrauch von Pässen und anderen Identitätsbeweisen tun. Wie das geschehen kann, hat die EU in einem Aktionsplan beschrieben. Die Mitgliedsstaaten sollen etwa gemeinsam an den Sicherheitsstandards für die Ausstellung von Reisedokumenten und der Gestaltung von Sicherheitsmerkmalen arbeiten. Auch sollen sie für den Schutz vor dem Diebstahl von Blankopaieren sorgen und mehr Informationen über gestohlene oder für ungültig erklärte Papiere austauschen.

Die Kommission legte außerdem Berichte über die Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen, die Umsetzung des Pakts mit der Türkei und den Umgang mit Asylanträgen vor. Bei letzterem habe Griechenland in den vergangenen Monaten große Fortschritte gemacht. Ab März soll deshalb wieder zu den Regeln der Dublin-Verordnung zurückgekehrt werden, wonach Flüchtlinge, die über Griechenland in die EU gekommen sind, dorthin zurückgeschickt werden, um ihren Asylantrag zu stellen. Solche Rücküberstellungen waren seit 2011 durch die Europäischen Gerichte untersagt. Um Griechenland nicht zu überfordern, soll die Regelung nur für Menschen gelten, die ab dem 15. März 2017 ankommen und in andere EU-Staaten weiterreisen. Die Kommission rief die Mitgliedsstaaten auch auf, Griechenland und Italien wie vereinbart Flüchtlinge abzunehmen.

(Quelle: EU-Nachrichten, 20/2016)
 
 
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