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Gemeinsam für eine Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 2025!
Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
Das tut die EU für mich....
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
Juli-Dezember 2020
Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union
EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Bestellung
zum Download (pdf 3.9 MB)
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Aktuelles
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Neue EU-Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschlossen
25.01.2019 | Newsmeldung | EuropeDirect
Gute Nachrichten für Familien in Europa: berufstätige Eltern erhalten künftig mehr Rechte, um sich gleichberechtigt um die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen kümmern zu können. Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten gestern (Donnerstag) vorläufig geeinigt. Die Kommission begrüßte die Entscheidung als „riesigen Schritt hin zu einem sozialeren Europa.“ So wird etwa für Väter nach der Geburt ihres Kindes europaweit ein Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen eingeführt, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Ferner wird der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub gestärkt, indem zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Höhe vergütet werden. Pflegende berufstätige Angehörige werden nunmehr Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten haben. Nicht zuletzt stärken die neuen Vorschriften auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen. Die vorläufige Einigung muss nun noch förmlich angenommen werden.
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EUROPE DIRECT Informationszentrum Erzgebirge
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09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
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