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...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
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EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Neue Förderrichtlinie - Mehr Chancen mit AusbildungWeltweit
20.01.2020 | Pressemitteilung | EuropeDirect
Das Förderprogramm AusbildungWeltweit öffnet sich für Berufsschulen
Am 16. Januar 2020 veröffentlichte das BMBF die neue Förderrichtlinie für das Förderprogramm AusbildungWeltweit. Die neue Förderrichtlinie des BMBF gibt den Rahmen für die nächste Programmperiode bis 2024 vor. Sie enthält wesentliche Neuerungen, die das Spektrum von AusbildungWeltweit deutlich erweitern.
Die neue Förderrichtlinie gilt ab sofort. Anträge können bereits in der laufenden ersten Antragsrunde 2020 (Antragsfrist: 13. Februar 2020 um 12:00 Uhr) gestellt werden. Ausreisen sind damit ab Juni 2020 möglich. Zwei weitere Antragsrunden sind in 2020 vorgesehen: 18. Juni (Ausreisen ab Oktober 2020) und 15. Oktober (Ausreise ab Februar 2021).
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Neben Ausbildungsbetrieben und Kammern können nun auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen.
Wichtig: Die Auslandsaufenthalte müssen betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein. Hauptsächlich schulisch / unterrichtsbasierte Aufenthalte werden nicht gefördert.
Ausbildungsbetriebe können ab sofort auch dann Förderanträge für ihre Auszubildenden stellen, wenn der Betrieb nicht die Rechtsform einer juristischen Person oder eingetragenen Personenhandelsgesellschaft hat; das Ausbildungsverhältnis muss bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.
Das betrifft zum Beispiel Ausbildungsbetriebe im Bereich der freien Berufe.
Neben Auszubildenden in bundesrechtlich geordneten Berufsausbildungen (nach BBiG oder HwO) können künftig auch Personen in schulischer beruflicher Erstausbildung nach Landesrecht gefördert werden.
Hierzu gehören beispielsweise angehende Staatlich geprüfte Assistenten im kaufmännischen oder technischen Bereich.
Vorbereitende Besuche können ab den Antragsrunden in 2020 auch von schulischem Berufsbildungspersonal genutzt werden.
Die Deckelung der Organisationsmittel entfällt: Für die Organisation der Mobilität wird in den künftigen Anträgen mit einem festen Satz pro teilnehmender Person gerechnet.
Das Programm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2017 Auslandserfahrung in der Berufsausbildung über Europa hinaus. Es unterstützt Auslandsaufenthalte für Auszubildende sowie betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Seit 2017 konnten mehr als 1.000 Aufenthalte in über 40 Ländern bewilligt werden. USA, China, die Schweiz und Australien sind häufig gewählte Destination.
Am 16. Januar 2020 veröffentlichte das BMBF die neue Förderrichtlinie für das Förderprogramm AusbildungWeltweit. Die neue Förderrichtlinie des BMBF gibt den Rahmen für die nächste Programmperiode bis 2024 vor. Sie enthält wesentliche Neuerungen, die das Spektrum von AusbildungWeltweit deutlich erweitern.
Die neue Förderrichtlinie gilt ab sofort. Anträge können bereits in der laufenden ersten Antragsrunde 2020 (Antragsfrist: 13. Februar 2020 um 12:00 Uhr) gestellt werden. Ausreisen sind damit ab Juni 2020 möglich. Zwei weitere Antragsrunden sind in 2020 vorgesehen: 18. Juni (Ausreisen ab Oktober 2020) und 15. Oktober (Ausreise ab Februar 2021).
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Neben Ausbildungsbetrieben und Kammern können nun auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen.
Wichtig: Die Auslandsaufenthalte müssen betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein. Hauptsächlich schulisch / unterrichtsbasierte Aufenthalte werden nicht gefördert.
Ausbildungsbetriebe können ab sofort auch dann Förderanträge für ihre Auszubildenden stellen, wenn der Betrieb nicht die Rechtsform einer juristischen Person oder eingetragenen Personenhandelsgesellschaft hat; das Ausbildungsverhältnis muss bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.
Das betrifft zum Beispiel Ausbildungsbetriebe im Bereich der freien Berufe.
Neben Auszubildenden in bundesrechtlich geordneten Berufsausbildungen (nach BBiG oder HwO) können künftig auch Personen in schulischer beruflicher Erstausbildung nach Landesrecht gefördert werden.
Hierzu gehören beispielsweise angehende Staatlich geprüfte Assistenten im kaufmännischen oder technischen Bereich.
Vorbereitende Besuche können ab den Antragsrunden in 2020 auch von schulischem Berufsbildungspersonal genutzt werden.
Die Deckelung der Organisationsmittel entfällt: Für die Organisation der Mobilität wird in den künftigen Anträgen mit einem festen Satz pro teilnehmender Person gerechnet.
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