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In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.

Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


 
 
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Neue Richtlinie zur Förderung von Vereinen aus kommunalen Mitteln der Stadt Annaberg-Buchholz

08.03.2017 | Newsmeldung  | EuropeDirect

Angelverein, Tennis- und Fliegerclub, Christlicher Körperbehindertenverein, Selbsthilfegruppen, Geflügel- und Imkerverein ... – in Annaberg-Buchholz gibt es laut Angaben der Verwaltung knapp 190 Vereine. Viele von ihnen sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben, bei besonderen Veranstaltungen wie Jubiläen oder bei der Durchführung von speziellen Projekten auch auf finanzielle Hilfe der Stadt angewiesen. Mit einer neuen Richtlinie zur „Förderung der Kinder-, Jugend- und Vereinsarbeit“ gelten nun für alle Vereine die selben Bedingungen. Ein Anliegen, das Oberbürgermeister Rolf Schmidt seit seinem Amtsantritt am Herzen liegt, wie er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte.Immerhin stammen die bisherigen Förderrichtlinien für die Bereiche Sport, Kultur, Jugend und Soziales aus dem Jahr 2001. Eine Überarbeitung und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten war zwingend erforderlich, sagte Christina Linke, Fachbereichsleiterin Soziales, Bildung und Sport. Nun gebe es eine Richtlinie für alle. Die dafür bereitstehenden Mittel hätten sich allerdings nicht verändert. Im Haushalt sei der gleiche Betrag wie im Vorjahr eingestellt worden, so Christina Linke.

Wer Fördermittel von der Stadt Annaberg-Buchholz haben möchte, muss einen schriftlichen Antrag einreichen. Angaben zum Haushalts- und Wirtschaftsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben sind dem Antrag beizufügen. Zudem seien einige Mindestanforderungen zu erfüllen. So müssen beispielsweise gemeinnützige Ziele, die im Interesse der Öffentlichkeit liegen, verfolgt werden. Auch muss nachgewiesen werden, dass der Verein die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um das geplante Projekt umzusetzen. Der Antragsteller habe zudem im Vorfeld zu prüfen, ob es andere Fördermöglichkeiten gibt. Ist dies der Fall, kann die Stadt möglicherweise außen vor gelassen werden. Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die einen rein religiösen oder parteipolitischen Charakter haben.

Bereits eingereichte Anträge werden laut Christina Linke noch nach den alten Richtlinien bearbeitet. Für neue Anträge gelte allerdings die neue. Spätestens ab 2018 wird die neue Förderrichtlinie zu 100 Prozent greifen.

(Quelle: Freie Presse)
 
 
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