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Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
Das tut die EU für mich....
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Juli-Dezember 2020
Kurz & knapp: Fragen und Antworten zur Europäischen Union
EU Zeit 1/2020
Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Aktuelles
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Paketversand in der EU wird billiger
19.04.2018 | Newsmeldung | EuropeDirect
Eine weitere Schranke im europäischen Binnenmarkt ist gefallen: Der Paketversand von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen wird in Zukunft transparenter und erschwinglicher. Das Europäische Parlament wird heute (Mittwoch) den Vorschlag der EU-Kommission für die grenzüberschreitende Zustellung von Paketen unterzeichnen. „Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung unseres Vorschlags gegen ungerechtfertigtes Geoblocking halten wir unser Versprechen, das Einkaufen im Internet erschwinglicher zu machen und einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wieder ein“, sagte Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt.
Die neue Verordnung wird es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU, ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU einfacher und sicherer online zu kaufen und zu verkaufen. Untersuchungen hatten beispielsweise ergeben, dass die öffentlichen Preise, die Anbieter für grenzüberschreitende Leistungen verlangten, oft drei -bis fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife waren.
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: „Grenzüberschreitende Paketdienste sind für den elektronischen Geschäftsverkehr unerlässlich und ein gutes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt für Unternehmen und Bürger funktionieren kann. Indem wir die Preistransparenz erhöhen und die Regulierungsaufsicht verbessern, beseitigen wir die Hindernisse, denen sich die Menschen beim Online-Einkauf gegenübersehen, und tragen dazu bei, einen echten Binnenmarkt zu schaffen.“
Die Verordnung über die Zustellung von Paketen ist eine von drei Säulen der Bemühungen der Kommission, den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu fördern, zusammen mit den bereits verabschiedeten Vorschriften über ungerechtfertigtes Geoblockierung und Verbraucherschutz. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab 1. Januar 2019 in vollem Umfang.
(Quelle: Europäische Kommission/ Vertretung in Deutschland)
Die neue Verordnung wird es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU, ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU einfacher und sicherer online zu kaufen und zu verkaufen. Untersuchungen hatten beispielsweise ergeben, dass die öffentlichen Preise, die Anbieter für grenzüberschreitende Leistungen verlangten, oft drei -bis fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife waren.
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: „Grenzüberschreitende Paketdienste sind für den elektronischen Geschäftsverkehr unerlässlich und ein gutes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt für Unternehmen und Bürger funktionieren kann. Indem wir die Preistransparenz erhöhen und die Regulierungsaufsicht verbessern, beseitigen wir die Hindernisse, denen sich die Menschen beim Online-Einkauf gegenübersehen, und tragen dazu bei, einen echten Binnenmarkt zu schaffen.“
Die Verordnung über die Zustellung von Paketen ist eine von drei Säulen der Bemühungen der Kommission, den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu fördern, zusammen mit den bereits verabschiedeten Vorschriften über ungerechtfertigtes Geoblockierung und Verbraucherschutz. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab 1. Januar 2019 in vollem Umfang.
(Quelle: Europäische Kommission/ Vertretung in Deutschland)
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