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Regelungen zur Winterreifenpflicht in Europa

22.11.2017 | Newsmeldung  | EuropeDirect

Weihnachtsshopping in Frankreich. Winterurlaub in Österreich. Skiferien in Bulgarien. Die Anreise mit dem Auto. Und im Gepäck die Frage: Sind Winterreifen Pflicht? Die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland informiert über die aktuellen Regelungen in Europa:

In Frankreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch die entsprechende Beschilderung (weißer Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund) vorgeschrieben werden. Sind statt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt, findet sich unter dem Schild der Zusatz: „Pneus neige admis" oder „Pneus hiver admis". Da die Beschilderung je nach Wetterlage kurzfristig erfolgen kann, empfehlen wir Autofahrern, sich vor Reiseantritt zu erkundigen, ob Ketten oder Winterreifen erforderlich sind. Informationen darüber gibt es bei den Préfectures der jeweiligen Region.

In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 t von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und bei Diagonalreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Die Benutzung von Sommerreifen mit Schneeketten ist erlaubt, wenn die Straße permanent oder fast immer mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen oder Schneeketten können aber bei entsprechender Witterung mittels Verkehrsschilder („obligo di pneumatici invernali o catene a bordo") für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben werden. Ausnahme: Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner – Affi) besteht vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht, die sich u. a. durch die Nutzung von Winterreifen einhalten lässt.

Und in diesen EU-Ländern haben sich die Vorschriften geändert:

In Deutschland müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Pflicht. Sie sind auf allen 4 Rädern zu montieren. Neu seit Juni 2017: M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind noch bis 30. September 2024 erlaubt. Dann dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen eingesetzt werden.

In Bulgarien ist eine wintertaugliche Bereifung vom 15. November bis 1. März vorgeschrieben. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahres- oder Sommerreifen sein. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Spikereifen sind nicht erlaubt, Schneeketten nur, wenn es die Witterung erfordert.

In Litauen wurden die Vorschriften für Motorräder, Mopeds und Quads dahingehend geändert, dass von 1. März bis 30. November mit Sommerreifen gefahren werden darf, aber nur, wenn die Straße frei von Eis und Schnee.

www.evz.de

(Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
 
 
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