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Re-open EU
...ein Service der Europäischen Kommission
Auf der Plattform werden Echtzeitinformationen über Grenzen, Verkehrsmittel und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
https://reopen.europa.eu/de
Re-open EU bietet auch praktische Informationen der Mitgliedstaaten über Reisebeschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.) sowie sonstige nützliche Hinweise auf Tourismusangebote in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten.
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Das Magazin zur EU-Förderung in Sachsen
In dieser EU-Zeit finden Sie die Geschichten und Ideen von Menschen aus ganz Sachsen, die dank der Förderung durch die EU ihr Projekt umsetzen konnten.
Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Stornoregelungen in Europa
16.07.2018 | Pressemitteilung | Europa
Die Reise ist schon lange geplant. Flug, Hotel, Mietauto und Tauchkurs gebucht. Und plötzlich muss man krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen absagen. Was ist zu tun? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps zu Stornoregelungen in sechs beliebten Urlaubsländern.
Tipps rund ums Stornieren
In Spanien, Frankreich, Österreich, Deutschland und den Niederlanden regeln viele Hotels, Autovermieter oder Veranstalter von Ferienkursen Stornierungen per Vertrag. Wieviel Sie dann bezahlen müssen, ist davon abhängig, wie lange Sie im Voraus stornieren. Stornieren Sie daher so früh wie möglich!
Ein bloßes Nichterscheinen (No show) kann dazu führen, dass Sie den vollen Preis bezahlen müssen. Stornieren Sie. Am besten schriftlich.
Wenn Sie in Deutschland und Österreich trotz Stornierung Geld zurück bekommen möchten, müssen Sie beweisen, dass Hotel und Kurs ausgebucht oder alle Fahrzeuge der gebuchten Kategorie vermietet sind. Eine Buchungsanfrage im Internet, ohne Nennung Ihres Namens, ist hilfreich. Fertigen Sie Bildschirmausdrucke als Beweis.
In Italien und Spanien können Sie bei höherer Gewalt Ihren Flug stornieren und den Flugpreis zurückverlangen. Als höhere Gewalt gelten u. a. unvorhergesehene Krankheiten, die Ihre Reise verhindern oder Todesfälle in der Familie. Was zur höheren Gewalt zählt, steht oft in den
AGB. Sogar Staus auf dem Weg zum Flughafen wurden von der italienischen Rechtsprechung schon in einigen Fällen als höhere Gewalt gewertet. Erbringen Sie einen Nachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei Krankheit.
Egal, ob online, im Reisebüro oder vor Ort. Egal, ob Hotel, Flug oder Mietwagen. Eines ist allen EU-Ländern gemein: Es gibt kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Bei Flügen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oft günstiger als die Buchung stornierbarer Tarife. Da die Versicherung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlt, sollten Sie die Bedingungen genau lesen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.
Tipps rund ums Stornieren
In Spanien, Frankreich, Österreich, Deutschland und den Niederlanden regeln viele Hotels, Autovermieter oder Veranstalter von Ferienkursen Stornierungen per Vertrag. Wieviel Sie dann bezahlen müssen, ist davon abhängig, wie lange Sie im Voraus stornieren. Stornieren Sie daher so früh wie möglich!
Ein bloßes Nichterscheinen (No show) kann dazu führen, dass Sie den vollen Preis bezahlen müssen. Stornieren Sie. Am besten schriftlich.
Wenn Sie in Deutschland und Österreich trotz Stornierung Geld zurück bekommen möchten, müssen Sie beweisen, dass Hotel und Kurs ausgebucht oder alle Fahrzeuge der gebuchten Kategorie vermietet sind. Eine Buchungsanfrage im Internet, ohne Nennung Ihres Namens, ist hilfreich. Fertigen Sie Bildschirmausdrucke als Beweis.
In Italien und Spanien können Sie bei höherer Gewalt Ihren Flug stornieren und den Flugpreis zurückverlangen. Als höhere Gewalt gelten u. a. unvorhergesehene Krankheiten, die Ihre Reise verhindern oder Todesfälle in der Familie. Was zur höheren Gewalt zählt, steht oft in den
AGB. Sogar Staus auf dem Weg zum Flughafen wurden von der italienischen Rechtsprechung schon in einigen Fällen als höhere Gewalt gewertet. Erbringen Sie einen Nachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei Krankheit.
Egal, ob online, im Reisebüro oder vor Ort. Egal, ob Hotel, Flug oder Mietwagen. Eines ist allen EU-Ländern gemein: Es gibt kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Bei Flügen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oft günstiger als die Buchung stornierbarer Tarife. Da die Versicherung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlt, sollten Sie die Bedingungen genau lesen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.
Ihr Ansprechpartner
EUROPE DIRECT Informationszentrum Erzgebirge
Marlen Einhorn
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: +49 3733 145 112
Telefax: +49 3733 145 145
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